Schmuckatelier Pflüger
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeinverbindlichkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie sind allen Geschäftsbeziehungen – sowohl zukünftigen als auch vorvertraglichen Verhandlungen – zwischen dem Schmuckatelier Pflüger, Inhaberin Tanja Plass, Görzer Str. 9, 90475 Nürnberg und seinen Kunden zugrunde zu legen. Sie sind Grundlage jeglicher Zusammenarbeit, unabhängig von Art und Umfang der Geschäftsbeziehung. Von den Kunden vorgelegte, abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen werden, auch bei Kenntnis seitens des Schmuckateliers Pflüger, weder ganz noch teilweise Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde und Leistungen durch das Schmuckatelier Pflüger erbracht werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Schmuckateliers Pflüger sind unverbindlich, insbesondere in Hinblick auf Preise, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertragsabschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt.

(2) Dem Kunden überlassene Angebote dürfen durch diese weder im Ganzen noch in Teilen, auch nicht in bearbeiteter Version Dritten zugänglich gemacht werden, sofern das Schmuckatelier Pflüger hierzu keine schriftliche Zustimmung erteilt hat.

(3) Kostenvoranschläge sind freibleibend und beziehen sich auf die am Tage der Erstellung gültigen Materialpreise. Sie haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, es sei denn, die Materialpreise unterlägen Schwankungen >10%.

(4) Von Angestellten des Schmuckateliers Pflüger im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss getätigte Zusagen, Vereinbarungen, Zusicherungen oder Garantien werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch das Schmuckatelier Pflüger gültig.

(5) Vor Vertragsabschluss hat der Kunde zu überprüfen, ob die Spezifikation der bestellten Waren und/oder Leistungen seinen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen. Das Schmuckatelier Pflüger behält sich, auch nach Auftragsbestätigung vor, geringfügige Anpassungen der Spezifikation des Angebotes aufgrund z. B. technischer oder gesetzlicher Gründe sowie künftiger Anforderungen des Marktes vorzunehmen.

§3 Lieferung

Das Schmuckatelier Pflüger ist berechtigt, sich der Hilfe Dritter zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen zu bedienen. Im Vertrag getroffene Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Maßgebend für die Einhaltung von Lieferterminen und –fristen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Lager oder Werk. Sollte der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug kommen, so ist das Schmuckatelier Pflüger berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist das Schmuckatelier Pflüger berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren oder das Schmuckatelier Pflüger einen höheren Schaden nachweisen.

§4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Schmuckateliers Pflüger, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager und sind als Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Verpackungs-, Fracht- oder Versandspesen zu verstehen.

(2) Das Schmuckatelier Pflüger ist berechtigt eine Preisänderung im entsprechenden Umfang vorzunehmen, sofern sich Abgaben oder sonstige Fremdkosten, die maßgeblich im vereinbarten Preis enthalten sind, später als vier Wochen nach Vertragsabschluss ändern.

(3) 50% des Kaufpreises sind sofort mit der Bestellung fällig. Der noch ausstehende Betrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage nach Lieferung oder Leistung ohne Abzug in bar oder per Überweisung zahlbar. Die Kosten des Zahlungsverkehrs sind durch den Kunden zu tragen. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.

(4) Im Falle einer Überschreitung des Zahlungszieles berechnet das Schmuckatelier Pflüger – sofern nicht ein höherer Zinssatz vereinbart ist – spätestens ab Verzug Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Das Schmuckatelier Pflüger behält sich vor, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

(5) Eingehende Zahlungen werden stets für die älteste, fällige Rechnung verwendet.

§5 Eigentumsvorbehalt

(1) Das Schmuckatelier Pflüger behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung entstandener sowie entstehender Forderungen.

(2) Die Vorbehaltsware ist durch den Kunden fach- und sachgerecht aufzubewahren. Ferner ist sie ausreichend gegen Schadensrisiken, insbesondere Feuer, Wasser, Diebstahl sowie unbefugten Zugriff Dritter zu versichern. Der Kunde tritt die entsprechenden Ansprüche aus den jeweiligen Versicherungsverträgen mit Vertragsschluss an das Schmuckatelier Pflüger ab.

(3) Werden Vorbehaltsgüter von Dritten in Anspruch genommen, wird der Kunde diese Dritten über den Eigentumsvorbehalt des Schmuckateliers Pflüger hinweisen und das Schmuckatelier Pflüger unverzüglich verständigen.

§6 Schutz der kreativen Arbeit

Die Eigentums- und Urheberrechte des Schmuckateliers Pflüger umfassen sämtliche künstlerischen Arbeiten sowie die endgültig verwendeten Designs. Abbildungen, Skizzen, Schmuckzeichnungen und sonstige Unterlagen dürfen von Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung verwendet werden. Bei Missachtung dieser Eigentums- und Urheberrechte werden unweigerlich Schadenersatzansprüche unsererseits gegen den Käufer fällig, die je nach Ausmaß der Weiterverwendung, mindestens einen Anspruch in Höhe von 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch 500 Euro umfassen. Wir behalten uns das Recht vor, die im Kundenauftrag erstellten Artikel zu Werbezecken und/oder als Muster zu verwenden und entsprechend abzubilden.

§7 Gefahrübergang, Sachmangelhaftung

(1) Die dem Schmuckatelier Pflüger überlassenen Werkstücke entsprechen im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie.

(2) Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat das Schmuckatelier Pflüger das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit Lieferung des Werkstücks.

(4) Der Kunde untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden und/oder sonstige äußere Mängel. Er sichert die entsprechenden Beweismittel und teilt diese dem Schmuckatelier Pflüger unverzüglich, spätestens aber 3 Tage nach Erhalt der Ware mit.

(5) Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von § 7.

(6) Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit des vom Kunden übergebenen Werkstücks ist ein Mangelanspruch des Kunden ausgeschlossen.

(7) Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Sachen, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist.

(8) Das Schmuckatelier Pflüger kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an das Schmuckatelier Pflüger bezahlt hat.

(9) Nimmt der Kunde das Schmuckatelier Pflüger in Ansehung behaupteter Mängel in Anspruch, ist er verpflichtet, den aufgrund einer unberechtigten Mängelrüge entstandenen Aufwand (insbesondere zeitlicher Aufwand) zu erstatten. Grundlage ist die bei Vertragsschluss gültige Preisliste des Schmuckateliers Pflüger.

(10) Die Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beträgt mindestens vier Wochen.

(11) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(12) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar

§8 Haftung

Das Schmuckatelier Pflüger haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in (1) bis (5):

  • (1) Das Schmuckatelier Pflüger haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Schmuckatelier Pflüger verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (e) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
  • (2) Das Schmuckatelier Pflüger haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch das Schmuckatelier Pflüger oder seine Erfüllungsgehilfen.
  • (3) Das Schmuckatelier Pflüger haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für das Schmuckatelier Pflüger bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
  • (4) Das Schmuckatelier Pflüger haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
  • (5) Das Schmuckatelier Pflüger haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch das Schmuckatelier Pflüger oder seine Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn das Schmuckatelier Pflüger diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Kunden zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

(2) Eine weitere Haftung des Schmuckateliers Pflüger ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

  • Bei nach Muster oder anderen Vorgaben angefertigten Gegenständen, sowie bei Reparaturen und Restaurierungen stellt der Auftraggeber das Schmuckatelier Pflüger ausdrücklich frei von allen Ansprüchen seitens evtl. geschädigter Marken- oder Copyrighteigentümer. Sollten durch die uns in Auftrag gegebenen und durchgeführten Arbeiten Rechte – egal in welcher Form- verletzt werden, so trägt der Auftraggeber alle dadurch anfallenden Folgen und Kosten.

§9 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Schmuckateliers Pflüger. Gerichtsstand ist der Sitz des Schmuckateliers Pflüger. Das Schmuckatelier Pflüger bleibt nachgelassen auch am Sitz des Kunden zu klagen. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Schmuckatelier Pflüger und seinen Kunden unterliegen dem diese Bedingungen ergänzenden deutschen Recht. Eine Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Vertragssprache ist deutsch.

§10 Salvatorische Klausel

(1) Eine wirksame Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch das Schmuckatelier Pflüger. Dies gilt insbesondere auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen ungültig unwirksam oder nichtig sein oder nach Vertragsabschluss werden, bleibt die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen treten in diesem Fall wirksame, der wirtschaftlichen Zielsetzung dieser Bedingungen am nächsten kommende